Jahresabschluss

Basierend auf der Finanzbuchführung erstellen wir für Sie den Jahresabschluss als Bilanz oder Gewinnermittlung. Dabei berücksichtigen wir handelsrechtliche und steuerliche Vorschriften. Der Jahresabschluss dient dem Finanzamt als Besteuerungsgrundlage und stellt Ihr Unternehmen den Banken vor. Sie selbst können das abgelaufene Geschäftsjahr oder im Vergleich der Abschlüsse einen größeren Zeitraum überblicken und einschätzen. Die erforderliche Veröffentlichung von Handelsbilanzen im elektronischen Bundesanzeiger gehört außerdem zu unserem Standard.

Die Steuererklärung – Steuergestaltung und Bilanzpolitik entsprechend – finalisiert die Entwicklung eines wirtschaftlichen Jahres. Sie gehört zur Pflicht gegenüber der Finanzbehörde und wird nach unserer Auffassung zu einem wertvollen Instrument, steuerlich und betriebswirtschaftlich zu handeln.

Übrigens: Die steuerlich und handelsrechtlich geforderte Übermittlung von Erklärungen und Bilanzen führen wir unter strenger Einhaltung der Datenschutzrichtlinien aus.

Der Jahresabschluss ist zwar immer ein Blick in die Vergangenheit. Basierend darauf planen wir gerne mit Ihnen die Zukunft.