Kosten und Gebühren
Wir sind an die Steuerberater-Vergütung-Vereinbarung ( StBVV ) gebunden und berechnen unsere Leistungen unter Berücksichtigung des jeweils entstehenden Aufwandes entsprechend.
Dies umfasst insbesondere die Arbeiten im Rahmen der Finanzbuchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die lohnsteuerliche Beratung gilt unsere übersichtliche Zusatzvereinbarung, die wir Ihnen gerne bei Bedarf erläutern – schließlich sollen Sie vorher wissen, welche Kosten entstehen.
Die Zeitgebühr gemäß §13 StBVV beträgt 75 € je angefangene halbe Stunde. Diese berechnen wir bei Gestaltungsberatungen, der laufenden Steuerberatung und bei betriebswirtschaftlichen Beratungen.
Alle Leistungen basieren auf unseren allgemeinen Auftragsbedingungen.